Aus dem Anhang:
EUROPÄISCHES PARLAMENT
10.Februar 1993
GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht von
den Abgeordneten BANOTTI im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei
LANNOYE im Namenm der Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen
Parlament
VANDEMEULEBROUCKE im Namen der Regenbogen-Fraktion
BRITO und DESSYLAS im Namen der Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken
...
Das Europäische Parlament
A. in der Erwägung, daß das Europäische Patentamt das erste europäische
Patent auf Tiere verliehen hat, allgemein als das 'Krebsmaus'-Patent
bekannt, und zwar an die Harvard University in den Vereinigten Staaten
mit Lizenz für das amerikanische Chemieunternehmen Dupont,
B. in der Erwägung, daß das betreffende Patent nicht nur für genetisch
erzeugte Mäuse gilt, sondern für ALLE transgenen Säugetiere mit Ausnahme
des Menschen, die die geforderte speziell aktivierte krebserregende
Genkette aufweisen,
C. in der Erwägung, daß alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft
auch Vertragsparteien des Europäischen Patentübereinkommens sind, in
dessen Rahmen das fragliche Patent verliehen wurde,
D. in der Erwägung, daß die Patentierung von Pflanzen- und Tierarten laut
dem Europäischen Patentübereinkommen verboten ist (Artikel 53 b),
E. in der Erwägung, daß das Europäische Patentübereinkommen die Patentierung
von Erfindungen verbietet, die gegen die öffentliche Ordnung und Moral
verstoßen,
F. in der Erwägung, daß das Europäische Parlament lange über dieses Thema
debattiert und im Oktober 1992 einen Änderungsantrag angenommen hat, der
vorsieht, daß transgene Tiere, die zum Leiden programmiert sind,
Entwicklungen darstellen, die 'mit der öffentlichen Ordnung unvereinbar
und deshalb von der Patentierbarkeit ausgenommen sind', in der Erwägung,
daß die 'Krebssäugetiere' eindeutig in diese Kategorie fallen;
G. in der Erwägung, daß die Europäische Gemeinschaft, der die Mehrheit der
Unterzeichnerstaaten des Europäischen Patentübereinkommens angehört,
nach wie vor mit der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die
Patentierung biotechnologischer Erfindungen befaßt ist,
1. bekundet seinen entschiedenen Widerstand gegen die Gewährung eines
Patents für die 'Krebsmaus' von Harvard/Dupont, da dies einen Verstoß
gegen das Europäische Patentübereinkommen bedeutet;
2. fordert das Europäische Patentamt auf, das Patent für die Harvard/Dupont-
Krebsmaus zurückzuziehen und keine weiteren Anträge für Tierpatente
mehr anzunehmen, bis die rechtlichen Fragen geklärt worden sind;
3. fordert die Kommission auf, das Parlament in seiner nachhaltig vertretenen
diesbezüglichen Auffassung in der einschlägigen EG-Gesetzgebung zu
unterstützen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen
Patentamt, der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten
sowie den Regierungen der anderen Vertragsparteien des Europäischen
Patentübereinkommens zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja 178 Stimmen
Nein 19 Stimmen
Enthaltungen 27 Stimmen
94 Seiten, 6.- €
ISBN 3-88410-065-3
Dieses Buch portofrei direkt beim Verlag bestellen
Verlag Kunst und Alltag: Zur Startseite