Aus dem Anhang: 

                       EUROPÄISCHES PARLAMENT

10.Februar 1993

                  GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht von
den Abgeordneten BANOTTI im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei
                 LANNOYE im Namenm der Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen
                  Parlament
                 VANDEMEULEBROUCKE im Namen der Regenbogen-Fraktion
                 BRITO und DESSYLAS im Namen der Fraktion der Vereinigten
                  Europäischen Linken
                 ... 

Das Europäische Parlament

A. in der Erwägung, daß das Europäische Patentamt das erste europäische
   Patent auf Tiere verliehen hat, allgemein als das 'Krebsmaus'-Patent
   bekannt, und zwar an die Harvard University in den Vereinigten Staaten
   mit Lizenz für das amerikanische Chemieunternehmen Dupont,
   
B. in der Erwägung, daß das betreffende Patent nicht nur für genetisch
   erzeugte Mäuse gilt, sondern für ALLE transgenen Säugetiere mit Ausnahme
   des Menschen, die die geforderte speziell aktivierte krebserregende
   Genkette aufweisen,
   
C. in der Erwägung, daß alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft
   auch Vertragsparteien des Europäischen Patentübereinkommens sind, in
   dessen Rahmen das fragliche Patent verliehen wurde,
   
D. in der Erwägung, daß die Patentierung von Pflanzen- und Tierarten laut
   dem Europäischen Patentübereinkommen verboten ist (Artikel 53 b),
   
E. in der Erwägung, daß das Europäische Patentübereinkommen die Patentierung
   von Erfindungen verbietet, die gegen die öffentliche Ordnung und Moral
   verstoßen,
   
F. in der Erwägung, daß das Europäische Parlament lange über dieses Thema
   debattiert und im Oktober 1992 einen Änderungsantrag angenommen hat, der
   vorsieht, daß transgene Tiere, die zum Leiden programmiert sind, 
   Entwicklungen darstellen, die 'mit der öffentlichen Ordnung unvereinbar
   und deshalb von der Patentierbarkeit ausgenommen sind', in der Erwägung,
   daß die 'Krebssäugetiere' eindeutig in diese Kategorie fallen;
   
G. in der Erwägung, daß die Europäische Gemeinschaft, der die Mehrheit der
   Unterzeichnerstaaten des Europäischen Patentübereinkommens angehört, 
   nach wie vor mit der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften über die
   Patentierung biotechnologischer Erfindungen befaßt ist,
   
 
1. bekundet seinen entschiedenen Widerstand gegen die Gewährung eines
   Patents für die 'Krebsmaus' von Harvard/Dupont, da dies einen Verstoß
   gegen das Europäische Patentübereinkommen bedeutet;
   
2. fordert das Europäische Patentamt auf, das Patent für die Harvard/Dupont-
   Krebsmaus zurückzuziehen und keine weiteren Anträge für Tierpatente
   mehr anzunehmen, bis die rechtlichen Fragen geklärt worden sind;
   
3. fordert die Kommission auf, das Parlament in seiner nachhaltig vertretenen
   diesbezüglichen Auffassung in der einschlägigen EG-Gesetzgebung zu
   unterstützen;
   
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen
   Patentamt, der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten
   sowie den Regierungen der anderen Vertragsparteien des Europäischen
   Patentübereinkommens zu übermitteln.
   

Abstimmungsergebnis:

Ja            178 Stimmen

Nein           19 Stimmen

Enthaltungen   27 Stimmen


Diese Textprobe ist entnommen aus:

Wolfgang Baur und Gabriele Maier-Spohler (Hrsg.):

Von Mäusen und Forschern

Kann Leben patentiert werden?

94 Seiten, 6.- €

ISBN 3-88410-065-3


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